Montag, 4. September 2017

Neue gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Datenschutz – die Uhr tickt

Die EU-DSGVO, auch unter dem Kürzel GDPR (General Data Protection Regulation) bekannt, wird im Mai 2018 die derzeitige Rechtsgrundlage für den betrieblichen Datenschutz ablösen, und als Europäische Verordnung unmittelbar in Kraft treten. Die Organisation aller Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, muss ab Mai 2018 dieser Verordnung genügen. Da alle Unternehmen in irgendeiner Weise personenbezogene Daten ver- und bearbeiten, und seien es nur die Daten der eigenen Mitarbeiter, sollte die Unternehmen die wenige Zeit bis zum Mai 2018 nutzen, um sich den neuen Anforderungen anzupassen.

Was alles ist bis zum Stichtag zu tun:
  1. Finden Sie heraus, welche personenbezogenen Daten sich in Ihrem Unternehmen befinden und wie und wo sie verarbeitet werden (Identifikation der Datenströme).
  1. Nehmen Sie eine Risikoeinschätzung vor.
  1. Verringern Sie das Risiko für ihr Unternehmen, indem Sie Ihre Geschäftsprozesse und Systeme analysieren, dokumentieren und fortlaufend die Einhaltung der neuen Regeln überwachen (Erstellung einer Systemübersicht).
  1. Schützen Sie Ihre Systeme und Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen.
  1. Dokumentieren Sie Ihre Prozesse, Systeme und Maßnahmen, sodass es den Anforderungen der zuständigen Datenschutzbehörden genügt.

Wir als IT-Dienstleister, unterstützen Sie gerne bei den vorbereitenden Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften aus der EU-DSGVO. Dazu haben wir gemeinsam mit unserem Beratungspartner, der EU-CON Beraterforum GmbH in Heinsberg, eine Lösung namens CompMS basierend auf SharePoint entwickelt.

Mittels vorbereiteter Vorlagen, Formulare und Workflows erleichtert Ihnen die Lösung, die Prozesse und Systeme zu beschreiben, um im Anschluss eine Risikoanalyse vorzunehmen.

Aufgrund Ihrer Angaben schlägt das System bereits, soweit möglich, eine Risikoeinstufung und einzuleitenden Maßnahmen vor.

Abschließend lassen sich aus dem System standardisierte Berichte erzeugen, die helfen, Ihre Dokumentationspflichten gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden zu erfüllen. Des Weiteren wird das System durch eine umfangreiche und stets aktuelle Sammlung von Informationen und Handlungsempfehlungen und Formblättern ergänzt, sowie einer Schulungsplattform, um auch Ihre Mitarbeiter gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu unterweisen.

Derzeit befindet sich CompMS in der Testphase, sodass wir zuversichtlich sind, die Lösung im Oktober 2017 als Miet- oder Kauflösung anbieten zu können.

Sollten Sie vorab Informationen wünschen, stehen Ihnen Herr Walz oder Herr Michi gerne zur Verfügung.

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